Auswahlverfahren (Klasse 5)

Das Auswahlverfahren gliedert sich in mehrere Stufen:


1. Die Bewerbungsunterlagen

Bei der Anmeldung zum Auswahlverfahren sind mit dem Anmeldebogen vorzulegen:

  • Kopien aller Zeugnisse der Grundschule
  • aktuelles Passfoto
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Empfehlung der Grundschule (kann Anfang Februar nachgereicht werden)
  • falls das letzte Grundschulzeugnis keine Verbalbeurteilung enthält, eine aktuelle Verbalbeurteilung der Klassenleitung der Grundschule
    (Hinweis: Sofern das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten bereits detailliert auf dem Zeugnis beschrieben wird, ist die Vorlage einer weiteren Verbalbeurteilung nicht erforderlich.)
  • sofern vorhanden, ein psychologisch-diagnostisches Gutachten
    (Intelligenz- und Kreativitätstest) z. B. durch Kinderpsychologen oder schulpsychologische Beratungszentren
    (Hinweis: Da mit allen Bewerberinnen und Bewerbern für die Schule für Hochbegabtenförderung eine Testung seitens des schulpsychologischen Diensts durchgeführt wird, ist es nicht erforderlich, ein Gutachten beizufügen.)
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, Beurteilungen und Bescheinigungen (Hinweis: Bitte beschränken Sie sich auf für die Schule relevante Unterlagen.)

Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird eine Vorauswahl getroffen.
Sie erleichtern uns die Arbeit und helfen, Müll zu vermeiden, wenn Sie die Unterlagen ungeheftet und ohne Mappe in einem Kuvert vorlegen.

Schicken Sie die Bewerbungsunterlagen bitte per Post an die Schuladresse oder werfen sie sie in den Außenbriefkasten der Schule.

 


2. Auswahltag (nur für intellektuell Hochbegabte)

Auf der Grundlage der Vorauswahl werden die Schülerinnen und Schüler an einem Samstag im Januar in die Schule eingeladen. Sie erleben mehrere Unterrichtssequenzen in verschiedenen Fächern und Settings. Aufgrund von Beobachtung des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie der Leistungsfähigkeit wird eine endgültige Auswahl getroffen. Dabei wird ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen angestrebt.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Schule für Hochbegabtenförderung/internationale Schule besteht nicht.