Praktika im Ausland
Die in den letzten Jahren in Frankreich und England absolvierten Praktika waren - auch nach Beurteilung der Betreuer - ungemein lohnend. Neben der Verbesserung der sprachlichen Kompetenz erhielten die Mädchen und Jungen auch interessante Einblicke in verschiedene Betriebe des Auslandes, die sich in einigen Punkten von den deutschen unterscheiden. Am bedeutendsten sind jedoch die Erfahrungen, die man alleine und ohne Mitschüler im fremden Land macht. Nach dem Praktikum sind die Schülerinnen und Schüler in der Regel selbständiger und routinierter im Umgang mit der Fremdsprache.
Praktika in Frankreich
- Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird übernommen von
einer Lehrkraft der Partnerschule Lycée Européen Charles de Gaulle in Dijon und von den Gasteltern
- Anreise nach Dijon erfolgt selbständig und
unter Verantwortung der Eltern
- Ansprechperson für Detailinformationen und Anmeldung ist
Herr Alexander Schröer. Einige Erfahrungsberichte gibt es hier.
Praktika in England
- Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird übernommen von
Herrn Peter Corbishley von der Firma Principia
- Anreise nach Birmingham erfolgt selbständig und
unter Verantwortung der Eltern
- Ansprechperson für Detailinformationen und Anmeldung ist
Frau Astrid Schneider
Privat organisierte Praktika im Ausland
Sollte über private Kontakte ein Praktikum im Ausland organisiert werden können, ist dies nach Absprache möglich. Allerdings kann die Schule dann keine pädagogische und organisatorische Begleitung gewährleisten und es besteht kein Versicherungsschutz.
Alle Aktivitäten der Schüler, die nicht in Bezug zur Praktikantentätigkeit stehen (z.B. beim Aufenthalt in den Gastfamilien, in der Freizeit...), sind wie diejenigen im Rahmen eines normalen Austauschprogramms zu betrachten, d.h. nicht unfall- und haftpflichtversichert. (VV des Ministeriums vom 26.01.83, Amtsblatt 83, S.221).
Während der Arbeitszeit besteht bei den betreuten Praktika in Dijon (Frankreich) und Worcester (England) eine Haftpflichtversicherung seitens der Schule, wie auch eine Unfallversicherung.
Sie sollten mit Ihrer Versicherung (Krankenkasse, Haftpflicht...) abklären, inwieweit diese Versicherungsschutz im Ausland gewährt. Gesetzlich Versicherte können sich beispielsweise für einen meist geringen Betrag pro Tag zusätzlich absichern, falls notwendig.