Frequently asked questions

Da bei der Organisation des Betriebspraktikums meist die gleichen Fragen aufkommen, möchten wir diese hier gerne beantworten, um Euch einige Mails und Besuche in unserem Büro zu ersparen.

Muss ich mein Praktikum im vorgegebenen Zeitraum absolvieren?

Mehr als die angegebene Woche vor den Herbstferien können wir Dich im Jahrgang 10 leider nicht vom Unterricht befreien, aber folgende Ausnahmen sind möglich:

  • Das Praktikum kann VOR dem eigentlich angegebenen Zeitraum in den Oster- oder Sommerferien absolviert werden. Solltest Du diesen Weg wählen, hast Du die Woche vor den Herbstferien und die erste Woche der Herbstferien (eigentlicher Praktikumszeitraum) komplett frei.
  • Sollte Deine Ansprechperson im Betrieb in der ersten Woche der Herbstferien auch im Urlaub sein, so kannst Du die zweite Woche Deines Praktikums auch in der zweiten Herbstferienwoche absolvieren.

 

Der Betrieb verlangt eine Versicherungsbescheinigung von mir..

In der Infomappe zum Betriebspraktikum hast Du eine von unserem Schulleiter Herrn Dr. Frank Fritzinger unterschriebene Bescheinigung erhalten, dass es sich bei Deinem Praktikum um ein von der Schule betreutes Praktikum handelt. Diese bestätigt dem Betrieb auch, dass Du über die Stadt Mainz versichert bist, sofern Dein Praktikum in Deutschland stattfindet.

Diese Bescheinigung musst Du nur noch mit Deinen Kontaktdaten ausfüllen und kannst Sie dann an den Betrieb weiterleiten.

Unterschrift auf dem Rückmeldebogen..

Solltest Du eine Zusage zu Deinem Praktikumsplatz per Mail haben, dann benötigst Du keine Unterschrift auf Deinem Rückmeldebogen. Fülle den Rückmeldebogen in diesem Fall selbständig und komplett aus (Unterschrift kann fehlen) und gibt diesen Rückmeldebogen zusammen mit der ausgedruckten Mail, die Deine Praktikumszusage enthält bis zum 30.Mai ab.

Ich bin im Jahrgang 10 im Ausland...

Solltest Du zum Zeitpunkt des Praktikums im Ausland sein, bist Du vom Praktikum befreit. Gerne kannst Du es aber im Vorfeld in den Ferien absolvieren.