Spenden willkommen!
Natürlich freuen wir uns, wenn Sie bei uns Mitglied werden wollen. Aber auch wenn Sie sich nicht binden möchten, können Sie dem Verein und damit der Schule helfen. Mit jeder Spende unterstützen Sie den Förderverein bei seiner Arbeit für eine qualifizierte Ausbildung der OSG-Schülerinnen und -Schüler.
Wir sind wegen Förderung der Erziehung und Volksbildung nach dem letzten uns zugegangen Freistellungsbescheid des Finanzamts Mainz-Mitte als gemeinnüzig anerkannt und daher berechtigt, Zuwendungsbestätigungen
für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Um unseren Verwaltungsaufwand und die mit dem Erstellen und Verschicken der Zuwendungsbestätigungen verbundenen Kosten so gering wir möglich zu halten, möchten wir die Erleichterungen nutzen, die das Steuerrecht für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, d.h. die Bescheinigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen, bietet.
Für Mitgliedsbeiträge und Spenden über 300 € (seit 01.01.2021) je Zahlung schicken wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung, die Sie dem Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung vorlegen können. Für Mitgliedsbeiträge und Spenden bis einschließlich 300 € dient bei Überweisungen der bei Ihnen verbleibenden Abschnitt des Überweisungsträgers
in Verbindung mit dem Kontoauszug bzw. bei Lastschrifteinzug nur der Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung je Zahlung, sofern Sie ergänzend dem Finanzamt folgendes mitteilen:
Zuwendungsempfänger ist der »Förderverein des Otto-Schott-Gymnasiums
Mainz-Gonsenheim e.V.«
Steuernummer: 26/675/08868
Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mainz-Mitte vom 14.10.2024
für die Kalenderjahre 2021–2023
Die Bankverbindung des Fördervereins lautet:
Volksbank Alzey-Worms
DE97 5509 1200 0081 1192 01
GENODE61AZY
Gläubiger-Identifikationsnummer
DE37 ZZZ 00000342295