Aktuelles
Informationen zum Umgang mit Corona
Information zum Umgang mit Corona
Schreiben der Ministerin
Hygienepläne und Verordnungen
- 9. Hygieneplan (gültig ab 21.6.2021) (Änderungen sind farbig markiert) (gültig ab 21. Juni. 2021)
- 12. Corona-Bekämfpungsverordnung Rheinland-Pfalz (30.Okt. 2020)
- Zusammenfassung der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (30.Okt. 2020)
Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen
Sollte Ihr Kind Erkältungssymptome zeigen, bitten wir weiterhin darum, es nicht in die Schule zu schicken.
Informationen zum richtigen Lüften
- Lüften und Raumlufthygiene in Schulen (RlP) (vom 7.Okt. 2020)
- Richtig Lüften im Schulalltag (Umweltbundesamt)
- Lüften in Schulen (Umweltbundesamt)
Informationen zur Maskenpflicht
- Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen (ADD RlP - 03.Okt. 2020)
Als Schulleitung müssen wir nachweislich infizierte und infektionsverdächtige Personen dem Gesundheitsamt melden.
Das Gesundheitsamt entscheidet dann nach Überprüfung der Sachlage, wie die Schule mit dem Infektionsfall zu verfahren hat. Es ist gegenüber der Schule weisungsbefugt.
Da in den Schulen inzwischen alle eine Maske tragen, gehören Personen, die mit einem / einer Infizierten Kontakt hatten, zu den Kontaktpersonen der sog. Kategorie 2.
Sie können sich auf der Seite des Robert-Koch-Instituts darüber informieren.
Die Gesundheitsämter ordnen für diesen Personenkreis i.d.R. keine Quarantäne an, sondern empfehlen lediglich, die Sozialkontakte "auf das Notwendigste" zu begrenzen. Siehe Link.
Da wir uns seit Montag, dem 2.11.20 im Teil-Lockdown befinden, in dem die empfohlenen sozialen Beschränkungen ohnehin vorgeschrieben sind, ergibt sich zunächst kein weiterer Handlungsbedarf, denn die Schulen können sich über diese Regelungen nicht hinwegsetzen.