Aktuelles
Einladung zur Mitgliederversammlung des OSG Fördervereins FOSG
Einladung zur Mitgliederversammlung des FOSG am 9.5.19 um 19 Uhr
Folgende Satzungsänderungen sollen beschlossen werden:
§ 2 2 soll ergänzt werden um den Passus:
Individuelle Förderungen können dann übernommen werden, wenn für diese eine
zweckgebundene Spende eingegangen ist und die Verwendung im Zusammenhang mit
schulischen Aktivitäten steht.
§ 3 1 soll ergänzt werden um den Passus:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 6 6 soll ergänzt werden um den Passus:
Bewilligungen bis 50,- € können durch den/die Vorsitzende/n und ein weiteres
Vorstandsmitglied bewilligt werden.