Aktuelles

Einladung zur Mitgliederversammlung des OSG Fördervereins FOSG

Einladung zur Mitgliederversammlung des FOSG am 9.5.19 um 19 Uhr

Folgende Satzungsänderungen sollen beschlossen werden:

§ 2 2 soll ergänzt werden um den Passus:
Individuelle Förderungen können dann übernommen werden, wenn für diese eine
zweckgebundene Spende eingegangen ist und die Verwendung im Zusammenhang mit
schulischen Aktivitäten steht.

§ 3 1 soll ergänzt werden um den Passus:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 6 6 soll ergänzt werden um den Passus:
Bewilligungen bis 50,- € können durch den/die Vorsitzende/n und ein weiteres
Vorstandsmitglied bewilligt werden.

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